Kommunalwahlrecht für Minderjährige;
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 2018
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Regelung des Kommunalwahlrechts in Baden-Württemberg, die das Mindestalter für die Beteiligung an den Kommunalwahlen auf 16 Jahre festlegt, verfassungsgemäß ist. Die schriftlichen Gründe der Entscheidung liegen nunmehr vor.
LKT Rundschreiben Nr. 507/2018 [PDF-Dokument: 45 kB]
02.10.2018